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Nr. 63/2020/5

Familienzulagen für Nichterwerbstätigte; Einkommensbemessung bei verheirateten Nichterwerbstätigen – Art. 19 FamZG; Art. 16 und Art. 17 FamZV; Art. 19 FSG

Schaffhausen · 2020-05-05 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bei verheirateten Nichterwerbstätigen ist zur Beurteilung des Anspruchs auf Familienzulagen auf das gemeinsame steuerbare Einkommen abzustellen. Ein Einkommenssplitting und eine Erhöhung des Grenzbetrags um das Eineinhalbfache, um der plafonierten gemeinsamen Altersrente Rechnung zu tragen, ist abzulehnen (E. 4.1 f.).